Impressum / AGB

Impressum Angaben gemäß § 5 TMG


Impressum Angaben gemäß § 5 TMG


Pepper and Salt Events GmbH

Am Spitalberg 8

77654 Offenburg


Offenburg Handelsregister: 725691

Registergericht: Freiburg im Breisgau


Vertreten durch: Pirmin Knechtle / Geschäftsführer

Kontakt Telefon: +491788320445

E-Mail: info@pepper-and-salt-events.de


Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE351633306


Redaktionell verantwortlich Pirmin Knechtle


EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.


Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle 2 / 4 Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Quelle: e-recht24.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Unsere Lieferungen erfolgen auf der Grundlage unserer nachfolgenden AGB. Abweichungen hierzu sind nur mit schriftlicher Bestätigung von uns wirksam.


I. Verträge

1. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir diese Ihnen schriftlich bestätigen oder Ihren Bestellungen durch Übergabe der Ware nachkommen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit für den Käufer zumutbar und können mit Teillieferungen den Gesamtauftrag als erfüllt erklären.


2. Wünscht der Kunde Garantien oder zugesicherte Eigenschaften, so sind diese nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch uns.


II. Lebensmittelhygiene: HACCP

Unsere Lieferungen und das gesamte nachfolgende Handling (Transport, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verkauf etc.) unserer Ware durch unsere Kunden hat zu erfolgen entsprechend den HACCP-Prinzipien für Lebensmittelhersteller auf der Grundlage der Deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung für betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen.

Ein ordnungsgemäßer Umgang mit unserer Ware erfordert eine ununterbrochene, originalverpackte Tiefkühlung von mindestens -18 C.


III. Lieferung, Warenprüfung, Warenannahme etc.


1.Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde gegenüber uns im Zahlungsrückstand ist.


2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg, Wünsche und Interessen unserer Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.


3. Die Kontroll- und Prüfungspflicht des Käufers bezüglich unserer Produkte entfällt nicht durch unsere Angaben über Eignung, Bearbeitung etc.


4. Unsere Ware ist zur Stunde des Empfangs bei Lieferung vor Entladung, auf Mängel und offensichtliche Fehlmengen zu untersuchen. Mängel und Fehlmengen müssen uns sofort bei Empfang der Ware bahnstehend bzw. vor der Lkwoder Container-Entladung telegrafisch oder fernschriftlich spezifiziert werden. Dabei ist der Fahrer des Lastzuges zur schriftlichen Bestätigung der Mängel auf der Vorderseite aller Frachtbriefausfertigungen aufzufordern. Verweigert er das, so ist eine konkrete Beschreibung der Rügen und Fehlmengen auf der Vorderseite aller Frachtbriefausfertigungen und Lieferscheine anzubringen und vom Empfänger rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese Rügen müssen insbesondere auf den Ausfertigungen enthalten sein, die der Straßenfrachtführer als Ablieferungsquittung ausgehändigt erhält.


5. Lieferverzug durch uns ist nur gegeben, wenn wir schuldhaft eine vereinbarte Lieferfrist überschreiten und eine danach gesetzte, angemessene Nachfrist schuldhaft nicht einhalten.


6. Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.


7. Wird unsere Ware trotz ordnungsgemäßer Anlieferung nicht oder nicht rechtzeitig abgenommen, so können wir sie auf Kosten des Käufers in ein Lager- oder Kühlhaus unserer Wahl einlagern oder freihändig veräußern; wir haben Anspruch auf Ersatz unseres vollen Schadens oder können unter Aufrechterhaltung des Schadensersatzanspruchs vom Vertrag zurücktreten. Die Abnahme der Ware ist Hauptleistungspflicht.


IV. Zahlung; ZBR, Aufrechnung = Eigentumsvorbehalt Unsere Rechnungen sind ohne Abzug bar zu zahlen vor Übergabe der Ware. Der Kunde ist zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten und zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen gegen uns nur berechtigt, soweit diese von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.


V. Lieferantensicherungsrechte

1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.


2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.


3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege der Faktorierung befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktoriers begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.


4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.


5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.


6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


VI. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz für uns sowie unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nah zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.


VII. Abtretungsverbot

Ansprüche gegen uns - gleich welcher Art - können nicht an Dritte abgetreten werden ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung.


VIII. Sonstiges

Erfüllungsort ist der Hauptsitz der Firma Pepper and Salt Events GmbH 77654 Offenburg Am Spitalberg 8.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das für 77654 Offenburg sachlich zuständige, ordentliche Gericht (AG Offenburg, LG Baden-Baden)




Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietvertrag für bewegliche Sachen (Veranstaltungen)


1. Generelle Einsatzanforderungen

1.1. Rahmenbedingungen am Einsatzort

Für die gesamten Rahmenbedingungen am Einsatzort ist der Mieter alleine verantwortlich, insbesondere für etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen, Absperrungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Geräteeinsätze bezüglich Bodenverhältnissen und Umgebung, ordnungsgemäße Be- und Entlüftung der Mietsache sowie ordnungsgemäße Be- und Entlüftung der Räume etc..


1.2. Schutzmaßnahmen

Die Mietsachen sind sorgfältig zu behandeln und vor Schäden und Verunreinigungen zu schützen, insbesondere vor Niederschlag und Frost.


1.3. Zweckbindung

1.3.1 Zweckgebundene Verwendung

Die Mietsachen dürfen nur eingesetzt werden zu dem jeweiligen vertraglich vereinbarten Mietzweck an dem vereinbarten Ort für die vereinbarte Veranstaltung. Die Mietsachen dürfen nur verwendet werden zur Bevorratung und Lagerung, Bearbeitung und Zubereitung sowie Verkauf und Ausgabe der unmittelbar vom Vermieter bezogenen Produkte.


1.3.2 Zweckwidrige Verwendung

Die entgeltliche sowie unentgeltliche Weitergabe der Mietsache an andere Personen und/oder Firmen als den Mieter sowie die Verwendung der Mietsachen abweichend von vorstehender Ziffer 1.3.1 ist zweckwidrige Verwendung.


1.4. Technische Anforderung

1.4.1.Technische Defekte

Ist während der Mietzeit und/oder des Einsatzes der Mietsache ein Defekt zu erkennen und/oder zu vermuten, so hat der Mieter die betreffende Mietsache sofort stillzulegen und den Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der Vermieter wird gemeldete Schäden innerhalb kürzester Zeit beheben im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten.


1.4.2.Keine Veränderung der Mietsache

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, an der Mietsache Veränderungen vorzunehmen.


1.4.3.Keine Überklebung etc. Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Mietsache in irgendeiner Weise optisch oder funktional zu verändern. Er darf insbesondere nicht die Mietsachen ganz oder teilweise verkleben, überstreichen und übersprayen oder in sonstiger Weise behandeln.


2. Mietzeit, Rückgabe

2.1.Beginn der Mietzeit

Die Mietzeit beginnt stets mit der Abfahrt der Mietsache am vereinbarten Ort.


2.2 Beendigung der Mietzeit

Die Mietzeit endet mit dem Zeitpunkt der Abholung der Mietsache beim Mieter, soweit nicht vertraglich eine kürzere Mietzeit vereinbart ist.


2.3 Rückgabe der Mietsache

2.3.1 Zustand

Der Mieter hat die Mietsache dem Vermieter in dem Zustand zurückzuliefern, der dem Anlieferungszustand der Mietsache entspricht.


2.3.2. Reinigungskosten

Der Mieter trägt die Kosten der Reinigung der Mietsache gemäß der jeweiligen aktuellen Reinigungspauschale, diese ist bei allen fakturierten Angeboten oder Auftragsbestätigungen sowie Lieferscheinen beim Artikel fixiert.


3. Mietzahlung

3.1.Miete bei zweckgebundener Verwendung ohne Mietsache-Weitergabe Bei zweckgebundener Verwendung gemäß Ziffer 1.3. bis 1.3.2. und ohne Mietsachen-Weitergabe gilt die vereinbarte Miete.


3.2. Miete zur zweckwidrigen Verwendung

Wird die Mietsache ganz oder teilweise zweckwidrig verwendet, im Sinne von Ziffer 1.3.2. , so gilt als vereinbart die Miete für zweckwidrige Verwendung.


3.3.Fälligkeit

Die Miete ist fällig bei Abholung der Mietsache.


4. Haftung des Mieters

4.1.Volle Haftung

Der Mieter haftet dem Vermieter im vollen Umfang für alle Schäden und Beeinträchtigungen der Mietsache, insbesondere für Schäden die entstehen aus

- Verwendung unsachgemäßer Versorgungsanschlüsse

- unsachgemäßer Inbetriebnahme

- unsachgemäßer Bedienung

- unsachgemäßer Reinigung und Pflege

- offensichtlicher Nichtbeachtung der Sicherheits- und Einsatzanforderungen

- Verstoß gegen zweckgebundene Verwendung gemäß Ziffer1.3.

- Missachtung der technischen Anforderungen gemäß Ziffer1.4.

- Schuldhaftem Verursachen eines Unfalls

- Schäden infolge Einwirkungen von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln

Insbesondere hat der Mieter dem Vermieter alle Kosten zu ersetzten, die durch derartige Schäden entstehen. Daneben trägt der Mieter auch diejenigen Kosten des Vermieters, welche durch Schäden im obigen Sinne entstanden sind, insbesondere Personal- und Transportkosten für Reparatur, Ersatz-Mietsache-Stellung, Erneuerung, Mietausfall bzw. Gewinnausfall in der Folgezeit wegen Beschädigung der Mietsache etc. Bezüglich Mietausfall wird in solchen Fällen zugrunde gelegt die Miete bei zweckwidriger Verwendung gemäß Ziffer 3.2..


5. Gewährleistung einer einwandfreien Mietsache

5.1.Überlassung einer einwandfreien Mietsache

Der Vermieter ist verpflichtet, für die im Mietvertrag genannte Zeit eine technische einwandfreie Mietsache zu überlassen. Als Mietvertrag wird die Auftragsbestätigung oder der Lieferschein angesehen.


5.2. Unverzügliche schriftliche Beanstandung

Beanstandungen des Mieters sind unverzüglich schriftlich dem Vermieter anzuzeigen, spätestens bei Mietsachenrückgabe. Spätere Beanstandungen sind unbeachtlich und jeglicher diesbezügliche Anspruch ausgeschlossen.


5.3. Mietsachen Ausfall

Fällt die Einsatzfähigkeit der Mietsache aus, durch Verschulden von dem Vermieter, so ruht in dieser Zeit die Mietzahlungspflicht. Weitere Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Hauptsitz der Firma Pepper and Salt Events GmbH / 77654 Offenburg / Am Spitalberg 8. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das für 77654 Offenburg sachlich zuständige, ordentliche Gericht (AG Offenburg, LG Baden-Baden).

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


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